ASP-Untersuchung
Weiterhin gilt für den gesamten Landkreis LUP eine Untersuchungspflicht auf ASP für jegliches erlegtes und gefallenes Schwarzwild.
Bei Erlegungen außerhalb der Restriktionszonen ist keine Freigabe der Stücke notwendig. Es kann nach der Probeentnahme direkt über den Tierkörper verfügt werden.
Bei erlegten Stücken aus den Restriktionszonen ist vor dem Zerwirken weiterhin das negative Ergebnis abzuwarten.